Ferienordnung 2023/24
Ferien | Erster Ferientag | Letzter Ferientag |
Herbstferien | 16.10.2023 | 30.10.2023 |
Weihnachtsferien | 21.12.2023 | 03.01.2024 |
Winterferien | 05.02.2024 | 10.02.2024 |
Osterferien | 25.03.2024 | 30.03.2024 |
Pfingstferien | 21.05.2024 | 24.05.2024 |
Sommerferien | 24.06.2023 | 03.08.2024 |
Hinweis: Der 02.10.2023 ist ein weiterer Ferientag.
Tag der Einschulung: Samstag, 19.08.2023
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse: 02.02.2024
Ausgabe der Zahrezeugnisse: 21.06.2024
Krankheit
Bei Krankheit eines Kindes ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren (auch Anrufbeantworter möglich). Kann das Kind die Schule wieder besuchen, teilen die Eltern dem Klassenleiter den Grund des Fehlens mit. Eine entsprechende Vorlage finden Sie unter "Formulare".
Ansteckende Krankheiten sind meldepflichtig!
Sportbefreiung
Sollten Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, so dürfen Eltern in den ersten zwei Wochen schriftlich um eine Befreiung bitten. Bei längerer Erkrankung/Befreiung ist ein ärztliches Attest notwendig.
Beurlaubung
Schüler können in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern vom Unterricht freigestellt werden. Der Antrag (siehe unter "Formulare") muss rechtzeitig in der Schule vorliegen.
Unfälle/ Unfallmeldungen
Sollten sich Schüler während der Schulzeit verletzen, so ist der Vorfall unbedingt einem Lehrer oder Pädagogischen Mitarbeiter zu melden. Nur so kann der Unfall im Verbandsbuch der gesetzlichen Unfallversicherung vermerkt werden. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt. Ist in Folge des Unfalls ein Arztbesuch notwendig, sind die Eltern verpflichtet der Schule entsprechende Rückmeldung zu geben. Anschließend meldet die Schule der Unfallkasse Sachsen-Anhalt den Vorgang, um Folgeschäden abzusichern.